Schiedsgutachten

Schiedsgutachten sollen bei baulichen Streitigkeiten eine außergerichtliche Einigung durch einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen ermöglichen.

Dazu wird zwischen den streitenden Parteien eine schriftliche Schiedsgutachtens-Vereinbarung getroffen, in dem die zu klärenden Sachverhalte festgeschrieben werden und in dem sich die Parteien dem Urteil des gemeinsam gewählten Sachverständigen unterwerfen.

Das Urteil des Sachverständigen wird also vor der Erstellung seines Gutachtens anerkannt und nachträglich können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.