Abnahmegutachten

Sie erwerben eine Eigentumswohnung oder bauen ein Haus?

Gerne begleite ich mit scharfem Auge die Abnahme des Wohneigentums gegenüber dem Bauträger.

Abnahmen von Einzelgewerken oder von schlüsselfertigen Bauleistungen führe ich ebenfalls regelmäßig durch.

Dazu gehört im Vorfeld die Überlassung der Vertragsunterlagen, Notarvertrag und Baubeschreibung oder von Ausschreibungen und sonstigen vertraglichen Festlegungen.

Sofern es zu einzelnen Positionen keine Festlegungen gibt ist "mittlere Art und Güte" gemessen am Objektstandard der Maßstab, und natürlich die anerkannten Regeln der Bautechnik.